Rechtsprechung
BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 162/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erschleichung von Lohnfortzahlung - Eigenmächtige Verlängerung des betrieblich vorgesehenen Urlaubs durch eine Täuschungshandlung - Anhörung des Betriebsrates
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 02.06.1989 - 14 Ca 1648/8
- ArbG Köln, 02.06.1989 - 14 Ga 1648/89
- LAG Köln, 16.01.1990 - 11 Sa 853/89
- BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 162/90
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86
Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG ) …
Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 162/90
Streitgegenstand des vorliegenden Prozesses ist dagegen eine ordentliche, lediglich auf den Verdacht eines strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens gestützten Kündigung (vgl. zum unterschiedlichen Streitgegenstand: BAGE 57, 231, 238 = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG 1969, zu B II 2 a der Gründe). - BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63
Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung - …
Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 162/90
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 4. Juni 1964 - 2 AZR 310/63 - BAGE 16, 72, 80 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 3 b der Gründe …und vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18, aaO, zu II 1 der Gründe). - BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84
Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe
Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 162/90
Die Nichtvorlage der Berufungsbegründung des Klägers aus dem Vorprozeß an den Betriebsrat macht die Anhörung nicht fehlerhaft (vgl. dazu BAGE 44, 201 = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972 und BAGE 49, 136 = AP Nr. 37, aaO), weil - wie unbestritten geblieben ist (§ 138 Abs. 3 ZPO) - der Vorsitzende des Betriebsrats vor Einleitung des erneuten Anhörungsverfahrens über den Kündigungssachverhalt informiert und dem Betriebsrat sogar das vollständige Urteil des Vorprozesses der Parteien übermittelt war.
- BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
Anhörungsverfahren - Kündigung
Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 162/90
Die Nichtvorlage der Berufungsbegründung des Klägers aus dem Vorprozeß an den Betriebsrat macht die Anhörung nicht fehlerhaft (vgl. dazu BAGE 44, 201 = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972 und BAGE 49, 136 = AP Nr. 37, aaO), weil - wie unbestritten geblieben ist (§ 138 Abs. 3 ZPO) - der Vorsitzende des Betriebsrats vor Einleitung des erneuten Anhörungsverfahrens über den Kündigungssachverhalt informiert und dem Betriebsrat sogar das vollständige Urteil des Vorprozesses der Parteien übermittelt war. - BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger …
Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 162/90
Das Bundesarbeitsgericht hat vielmehr in ständiger Rechtsprechung (vgl. aaO und ferner Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - AP Nr. 19, aaO, zu B I 2 a der Gründe) darauf abgestellt und hat damit den Anwendungsbereich der Verdachtskündigung schon einzuschränken versucht, es müsse gerade der Verdacht sein, der das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers zerstört oder zu einer unerträglichen Belastung des Arbeitsverhältnisses geführt habe (…vgl. dazu auch KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 277, 287;… KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 176;… MünchKomm-Schwerdtner, BGB, 2. Aufl., § 626 Rz 116). - BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 162/90
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 4. Juni 1964 - 2 AZR 310/63 - BAGE 16, 72, 80 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 3 b der Gründe und vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18, aaO, zu II 1 der Gründe).
- ArbG Frankfurt/Main, 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05
Wirksamkeit einer ausgesprochene außerordentlichenn, hilfsweise ordentlichen …
Dies setzt voraus, dass es gerade der Verdacht ist, der das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers zerstört oder zu einer unerträglichen Belastung des Arbeitsverhältnisses führt (BAG 2. Senat , Urteil vom 6. September 1990 , Az: 2 AZR 162/90 mwN.). - LAG Hamburg, 17.12.1999 - 6 Sa 16/99
Wirksamkeit einer auf Verdacht eines vertragswidrigen Verhaltens gestützten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 25.10.2001 - 8 Sa 579/01
Unzulässigkeit einer Verdachtskündigung bei nicht aufklärbarer Schlägerei im …
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